Ihr Kammerjäger für Schwäbisch Hall

Möchten Sie Ratten, Schaben, Lebensmittelmotten und andere Ungeziefer beseitigen lassen? Dann brauchen Sie einen Kammerjäger. Der Anblick dieser und anderer Schädlinge sollte aber nicht der alleinige Grund sein, einen Fachmann einzuschalten. Schädlinge übertragen Krankheiten, sie machen Häuser unbewohnbar oder stören den menschlichen Alltag auf eine andere Art. Deswegen müssen sie beseitigt werden. Für diese Aufgaben steht WK-HYGIENE HAUS FÜR SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG Inh. Beate und Otto Wirth seinen Kunden in und rund um Schwäbisch Hall seit über 35 Jahren zur Verfügung.

Jetzt Schädlinge bekämpfen

Als Fachbetrieb bekämpfen wir Insekten aller Art sowie Nagetiere und Vögel. Unter Letzteren machen es besonders die Tauben den Menschen schwer. Sie vermehren sich unkontrolliert, verschmutzen Straßen und Plätze mit Kot und verbreiten wie Vögel allgemein außerdem eine Vielzahl von Milben. Damit in Ihrem Umfeld Tauben gar nicht erst zur Plage werden, stehen wir Ihnen helfend zur Seite. Unsere versierten Mitarbeiter beraten Sie zu Präventionsmaßnahmen, wenn es um die Abwehr von Vögeln geht und versorgen Sie mit der dafür notwendigen Ausstattung.

Manchmal werden auch eigentliche Nützlinge dem Menschen lästig oder sogar zu Gefahren. Beispielsweise bauen Hornissen oder Wespen ihre Nester gern in die Nähe von menschlichen Behausungen. Befindet sich die Sitzgruppe, das Gartenbeet oder der Eingangsbereich des Wohnhauses genau in ihrer Einflugschneise, könnten Passanten gestochen werden. Keinesfalls dürfen Sie selbst Hand anlegen und diese Nester zerstören. Hier kommen wir ins Spiel. Unsere Mitarbeiter versetzen die Brutstätten fachmännisch an einen anderen Platz. Anschließend haben Sie Ihren Ort wieder ganz für sich allein und können ihn beruhigt wie gewohnt nutzen.

Als Kammerjäger sind wir darauf spezialisiert, sämtliche Arbeiten der Schädlingsbekämpfung unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Selbstverständlich beachten wir dabei sämtliche Vorgaben, zum Beispiel den § 4 Abs. 1 der HACCP-Lebensmittelhygieneverordnung in Küchen, Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Einrichtungen.

Suchen Sie nach einer Schädlingsbekämpfung in Schwäbisch Hall und Umgebung, kontaktieren Sie uns gern!

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